Freiwillige Feuerwehr der Stadt Markkleeberg

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Markkleeberg gliedert sich in die Ortsteilfeuerwehren.

  • Markkleeberg - West
  • Markkleeberg - Wachau
  • Markkleeberg - Gaschwitz

Gemeinsam stellen sie den Brandschutz in der Großen Kreisstadt Markkleeberg sicher.

Der oberste Dienstherr der Feuerwehr ist der Oberbürgermeister der Stadt Markkleeberg.

Die Leitung der Feuerwehr obliegt geschäftsführend dem Stadtwehrleiter und seinen Stellvertretern; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinen Stellvertretern.

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Pflichten der Feuerwehr

Die Feuerwehr hat die Pflicht

  • Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen,
  • technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und
  • nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen.

Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Lagen heranziehen, wenn dadurch die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr nicht beeinträchtigt wird.

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